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Auf hohem Sockel erhebt sich das giebelständige zweigeschossige Haus mit einem EG aus Sandstein. Hier Eckquaderung. Im Türsturz datiert 1841. Einfaches konstruktives Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben, verziert durch leicht profilierte Schwelle, profilierte Fenstergewände, stehende Brüstungshölzer bzw. Streben. Durch seine Ecklage im Straßenraum dominierend, ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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