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Die breite U-förmige Hofreite mit ihrem giebelständigen zweigeschossigen Fachwerkhaus und dem hölzernen Hoftor mit Satteldach vermittelt einen guten geschlossenen Eindruck einer Anlage des 18. und 19. Jhs. Unter der Verschindelung des Haupthauses ist ein regelmäßiges Gefüge mit profilierter Balkenzone und bescheidenen Zierformen des ausgehenden 18. Jhs. zu erwarten. Wegen der städtebaulich bedeutsamen Lage im Ortskern Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |