Kirchstraße 7, evangelische Pfarrkirche und Friedhof
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Kirchstraße 7, evangelische Pfarrkirche und Friedhof
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Kirchstraße 7, evangelische Pfarrkirche und Friedhof
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Otzberg
Ober-Klingen
  • Kirchstraße 7
  • Kirchstraße 9
Ev. Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 1, 2

An höchster Stelle des Ortes liegt die Kirche innerhalb eines befestigten, mit hohen Stützmauern versehenen Kirchhofes. Der dreigeteilte Baukubus mit niedrigem Turm, Langhaus und eingezogenem rechteckigen Chor stammt im überwiegenden Teil seiner Substanz aus dem 13. Jh. Ausbesserungen und Veränderungen, insbesondere am Turm, fanden im 18. Jh. statt. 1809 und 1815 wurden die Langhausfenster erweitert und Emporen eingebaut. Das Äußere ist schmucklos; rundbogige Fenster und Emporentür mit ovalem Oberlicht am Langhaus und Spitzbogenfenster mit spätgotischem Maßwerk am Chor gliedern die Fassade. Der Turm auf quadratischem Grundriss mit tonnenüberwölbtem EG wird durch ein Gurtgesims zweigeschossig gegliedert. Spitzbogige Schallöffnungen an drei Seiten werden durch Fischblasenmaßwerk verziert. Die geschwungene achtseitige Haube, die in einer Spitze ausläuft, wurde 1756 aufgesetzt. Im Inneren werden Chor und Langhaus mit einer durchgehenden flachen Decke abgeschlossen. Auf der Westseite der zweiseitigen Holzempore auf sechseckigen Holzsäulen mit Knaggen steht die kleine Orgel, deren flacher dreigeteilter Prospekt in klassizistischen Formen verziert ist. Im Chor Reste von Wandmalereien des 14. Jhs. Die Kirche ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.

Zum historischen Friedhof führt eine Treppe, die von einem schmiedeeisernen Tor, Ende 19. Jh., abgeschlossen wird. Dieses ist von zwei quadratischen Sandsteinsäulen mit Zapfen eingerahmt. In der Friedhofsmauer sind einige, z. T. fragmentarische Sandsteinplatten eingelassen, z. B. barocker oval gefasster Epitaph mit geschweiftem oberen Abschluss mit Putten. Inschrift unleserlich.

Von 1780 stammt eine abgebrochene Säule mit Kranz auf quadratischem Sockel. Aus dem 19. Jh. stammen zwei quadratische Säulen mit Vasen (1850). Um die Jahrhundertwende wurde das Grabmal mit kniendem Engel auf hohem quadratischen Sockel mit Giebel und Knollenfries geschaffen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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