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Große polygonal geschlossene Hofreite, selten gut erhaltenes Beispiel eines kompletten Bauernhofes des 19. Jhs. Sowohl das zweigeschossige dreizonige Fachwerkhaus mit Freitreppe als auch die z. T. massiven Scheunen- und Stallgebäude sind seit dem Erbauungsjahr 1863/64 (Datierung Brüstungsholz/ Scheunentor) unverändert. Für die Historie der hessischen Bauernhöfe des 19. Jhs. ist der Hof in seiner Gesamtheit aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |