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Stattliche ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts entstandene Hofanlage, bestehend aus Wohnhaus und Scheune mit Stallanbau.
Auffallend an dem imposanten zweigeschossigen traufständigen Fachwerkwohnhaus mit Toreinfahrt und Handpforte sind die qualitätvollen Details des frühen 20. Jhs.: historisierendes Fachwerkgefüge mit Rauten, Malkreuzen in den Brüstungsfeldern, profilierte Balkenzone, kassettierte Eingangstür mit Sandsteingewände, ornamental gestalteter Türstürz mit dem Datum 1904, eiserne Kellerfensterläden.
Die rückseitig gelegene Scheune mit liegendem Stuhl im Erdgeschoss aus Bruchstein. Darüber aufgehend konstruktives Fachwerk. Der an der Südostecke angrenzende Stallanbau verfügt über eine eindrucksvolle Gewölbedecke mit kleinformatig gemauerten Jochen. Filigrane Sandsteinsäule mit vierkantigem und angefastem, sich verjüngendem Schaft stützen die Konstruktion.
Baukünstlerische und städtebauliche Qualität begründen den Denkmalwert des Ensembles.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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