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Unverändert seit seiner Entstehung prägt das dreizonige zweigeschossige Fachwerkhaus mit zweiläufiger Freitreppe und anschließendem großen überdachten Hoftor den Straßenzug. Regelmäßiges Gefüge mit den typischen kurzen parallelen Streben wird in den Brüstungsfeldern durch stehende Hölzer mit Sinnsprüchen verziert. Im Türsturz Datierung mit Inschrift 1812. Kulturdenkmal wegen seiner Bedeutung für die Volkskunde sowie aus städtebaulichen und baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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