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Ungewöhnlich gut erhaltenes zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkhaus auf hohem Sockel von 1854. Streben, Brüstungshölzer, eine gut erhaltene Balkenzone zieren das Gebäude. Bemerkenswertes überdachtes Hoftor mit aufgesetzten Schnitzereien in Form neogotischer Dreipässe. Baukünstlerische und städtebauliche Gründe machen den Bau schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |