Kohlbacher Hof
Kohlbacher Mühle
Kohlbacher Hof
Kohlbacher Hof
Kohlbacher Hof
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Otzberg
Ober-Klingen
  • Reichelsheimer Straße 104
  • An der Kohlbacher Mühle
Kohlbacher Hof
Flur: 7
Flurstück: 63/1, 67, 68, 69, 70/2

Südlich des Ortes liegt die polygonal geschlossene Hofanlage einer ehemaligen Mühle. An das lang gestreckte zweigeschossige Mühlenwohngebäude aus dem 18. Jahrhundert mit Fachwerkobergeschoss und Schopfwalmdach schließt sich rechtwinkelig ein Torgebäude mit großer rundbogiger Hofeinfahrt an, an dessen Scheitel sich eine Inschrift mit Datierung 1854 findet. Ihm folgen die Stall- und Wirtschaftsgebäude aus dem 19. Jahrhundert.

Die Hofanlage ist aus baugeschichtlichen Gründen von Interesse, als komplett erhaltener Mühlenhof in gutem Fachwerkbestand und als ehemalige Mühle für die regionale Wirtschaftsgeschichte des 18. und 19. Jhs. von Bedeutung. Südlich des Mühlenhofes wurde in den 1930er Jahren ein breit gelagertes Wohngebäude errichtet. Der zweigeschossige Bau zeigt eine annähernd symmetrische Fassadengliederung, die durch den mittig angeordneten Eingang mit pfeilergestütztem Vordach, das im Obergeschoss als Balkon ausgebaut ist, geprägt wird. Die südwestliche Gebäudekante wird im Erdgeschoss durch einen vielfach durchfensterten Runderker betont. Das von einem hohen Walmdach abgeschossene Wohngebäude ist ebenso wie Wohn- und Torbau der Mühle aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen geschützt, während die Wirtschaftsgebäude, eingebettet in die umgebenden Grünflächen, aus geschichtlichen Gründen zum Denkmalbestand zählen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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