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Aus dem späten 19. Jh. stammt das eingeschossige Bauernhaus auf hohem massiven Sockelgeschoss. Seine auffällige Dachform, Mansarddach mit Krüppelwalm, und sein einfaches regelmäßiges Fachwerkgefüge verleihen ihm innerhalb der Fachwerkbauten dieser Zeit in der ihn umgebenden Kulturlandschaft eine herausragende Stelle und fordern seine Erhaltung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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