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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Historischer Ortskern
Das OG des zweigeschossigen traufständigen Hauses besitzt unter seinem Putz ein ungestörtes Fachwerkgefüge des 17. Jhs. Zwei geschnitzte Brüstungshölzer mit Wappen und Datierung 1680 und die Einfassung eines fränkischen Erkers mit verziertem Stützwerk sind vom Putz ausgespart. Es ist aus ortsgeschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |