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Auf langrechteckigem massiven EG erhebt sich ein Fachwerkobergeschoss mit streng konstruktivem Fachwerk und eng gestellten Hölzern. Darüber lagert ein Mansarddach mit achtseitigem Dachreiter. Die Fenster an der Traufseite mit Stichbogen, zentraler Eingang mit geschwungenem Bogen. In diesem Gebäude befand sich seit 1845 die Produktionsstätte der Ultramarinfabrik Wilhelm Büchners. Bis zur Fertigstellung der Villa wohnte die Familie auch in den Räumen des Obergeschosses. Der schlossähnliche Mühlenneubau des 18. Jhs. erinnert an die Wirtschaftsgeschichte der Region und ist aus geschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |