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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Historischer Ortskern
Im Fachwerkgefüge des zweigeschossigen giebelständigen Bauernhauses sind noch erhebliche Reste des 17. Jhs. erhalten. An der Giebelseite Mannformen mit hohen geschwungenen Streben, in den Brüstungsfeldern sich überschneidende Rauten mit Andreaskreuzen. Wegen seiner Bedeutung für die Erforschung des hessischen Fachwerks und seiner straßenraumprägenden Lage ist das Haus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |