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Zu den wenigen erhaltenen Zeugen der jüdischen Kultur im Kreis gehört das ehemalige Synagogengebäude und das danebenliegende Schulgebäude mit Frauenbad, 1820/21 errichtet. Die Inneneinrichtung wurde 1938 zerstört. Im Zuge der Sanierung Freistellung der Gewölbedecke mit gemaltem Sternenhimmel, die Frauenempore (mit an anderer Stelle verbauten originalen Brüstungselementen) sowie die Thoranische wieder hergestellt. Als Dokument wurden Teile der profanen Scheunen-Nutzung in den Innenraum integriert. Die originalen Fenster aufgearbeitet. Im Lehrerhaus nebenan Freilegung der Mikwe. Hier heute Teil des Stadtarchivs. Wegen ihrer religions- und ortsgeschichtlichen Bedeutung sind die Gebäude als Kulturdenkmale zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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