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Auf fast quadratischem Grundriss wurde in klassizistischen Formen um 1840 das zweigeschossige Pfarrhaus erbaut. Ein umlaufendes Brüstungsgesims und Sandsteingewände zieren den streng gegliederten, mit flachem Walmdach versehenen Bau. Ortsgeschichtliche und städtebauliche Gründe sprechen für seine Erhaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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