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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Historischer Ortskern
Seit 1570 existiert neben der Kirche eine Mühle. Das heutige langgestreckte Gebäude mit beidseitigem Krüppelwalm stammt in seinem massiven EG von 1695. Das Fachwerkobergeschoss in schlichtem regelmäßigem Gefüge zeigt Formen des 18. Jhs. Als Zeugnis der regionalen Wirtschaftsgeschichte und aus städtebaulichen Gründen als platzprägender Bau ist die Mühle schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |