Kirchstraße 33/35, evangelische Pfarrkirche
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Pfungstadt
  • Kirchstraße 33
  • Kirchstraße 35
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 1

Anstelle eines gotischen Vorgängerbaus wurde 1746-48 nach Plänen von Johann Conrad Lichtenberg durch den Oberingenieur Johann Friedrich Karge der barocke Neubau errichtet. Auf breitem rechteckigem Grundriss erhebt sich das Kirchenschiff mit 3/8-geschlossener Chornische. Im Westen vorgelagert ist der quadratische Turm, der in doppelter Höhe das Satteldach überragt. Er ist bis zum Traufgesims ungegliedert und von einer verschieferten achtseitigen Laterne mit geschwungener Haube und rundbogigen Schallöffnungen bekrönt. Die Langhausfassade wird durch Ecklisenen aus Sandstein und große rundbogige Fensteröffnungen gegliedert. An der Giebelseite beidseitig des Turmes zwei übereinanderliegende Fenster mit Segmentbogensturz. In die rundbogige Sandsteinumrahmung des Turmportals ist die segmentbogengeschlossene Türeinfassung gesetzt, im Bogenfeld über der Tür ein von Lanzen gehaltenes Banner mit Inschrift und Datierung.

Das Innere entspricht in seiner Gestaltung den im 18. Jh. aufkommenden Predigtsälen. In die umlaufende Empore ist in der Chornische der Kanzelaltar mit Orgel so angeordnet, dass in zentraler Achsialität im hieratischen Sinn Altar, Kanzel, Taufstein und Orgel aufeinander bezogen sind. 1890-98 wurde die barocke Einrichtung durch eine neue neoklassizistische ersetzt. Nur das Holzkruzifix und der Kanzelfuß (stehender Engel) blieben von der Originalausstattung erhalten. Wegen ihrer geschichtlichen, baukünstlerischen und städtebaulichen Bedeutung ist die Kirche als Kulturdenkmal zu erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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