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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Historischer Ortskern
In dominierender Lage neben dem Rathaus steht das zweigeschossige Fachwerkgebäude mit großer Tordurchfahrt in einer Ecklage. Aufwendiges ungestörtes Schmuckfachwerk mit Mannformen, Rauten und Andreaskreuzen prägt den Bau. 1642 erbaut gehört er zu den wenigen guterhaltenen Fachwerkhäusern des Kreises und ist aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |