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Der polygonal geschlossene Mühlenhof stammt aus unterschiedlichen Epochen. Bereits 1352 existierte hier eine Mühle, die im 30-jährigen Krieg zerstört und im 17. und 18. Jh. wiederaufgebaut wurde. Die L-förmigen Stall- und Wirtschaftsgebäude mit Mansarddach und Arkaden stammen aus dem 18. Jh., Teile des langgestreckten Hauptgebäudes wohl noch aus dem 17. Jh. Wegen seiner Bedeutung für die regionale Wirtschaftsgeschichte ist der Mühlenhof in seiner Gesamtheit zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |