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Das aus dem 16. Jh. stammende zweigeschossige Rathausgebäude besteht im überwiegenden Teil noch aus dem ursprünglichen Fachwerkgefüge mit kräftigen Hölzern, Mannformen an Bund- und Eckpfosten, eingekerbten Knaggen und Malkreuzen im Giebelfeld. Die ursprünglich offene Halle im EG ist massiv an der Traufseite geschlossen. Ortsgeschichtliche und baukünstlerische Argumente sprechen für seine Erhaltung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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