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Zweigeschossiges Fachwerkhaus in Ecklage zur Crumstädter Straße, eines der herausragenden Beispiele hessischer Fachwerkskunst des 17. Jhs. Über dem EG in konstruktiver Hölzerstellung aufwendiges Schmuckfachwerk: Mannformen, geschweifte Hölzer mit Kreisscheiben in den Kreuzungen, geschnitzte Eckpfosten, fränkischer Erker auf Konsolen mit geschnitzten Pföstchen. Auf Sohlbank und Rahmholz Inschrift mit Datierung 1678. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |