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Nach Plänen des Werkmeisters Johann Nikolaus Schäfer aus Darmstadt wurde 1702 anstelle der ehemaligen Marienkapelle von 1335 auf Anordnung Landgraf Ernst Ludwigs die kleine Kirche erbaut. Der schlichte Saalbau mit dreiseitigem Schluss wird an der Westseite von einem großen laternenförmigen Dachreiter bekrönt. Innen ist der Raum flach gedeckt, eine einfache Holzempore auf achteckigen Holzsäulen verläuft an zwei Seiten. Die aufwendig gestaltete Kanzel mit reicher Spätrenaissance-Ornamentik aus dem beginnenden 17. Jh. stammt wohl aus der Schlosskirche von Darmstadt. Zur Ausstattung gehören weiterhin ein Altarkruzifix des 18. Jhs. und ein barockes Sandsteintaufbecken in Kelchform. Die Kirche mit ihrer Ausstattung ist Kulturdenkmal wegen ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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