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Auf dem Friedhof finden sich mehrere erhaltenswerte historische Grabsteine, darunter das Ehrenmal für die Toten des Ersten Weltkrieges, einem Obelisk auf rechteckigem Sockel. Desweiteren sind u.a. zwei Biedermeiergrabmale von 1832 und 1843 von künstlerischer Bedeutung (1832: Familie Hahn-Müller; 1843: Jakob Rau).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |