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Das giebelständige zweigeschossige Haus ist ein Teil einer geschlossenen Hofanlage aus dem ausgehenden 18. Jh. Ungestörtes Fachwerkgefüge in enger Hölzerstellung mit den typischen parallelen Kopfstreben an den Eckpfosten. Gut profilierte Balkenzone. Der im Straßenbild dominierende, gut proportionierte Bau ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |