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Von dem kleinen zweigeschossigen Fachwerkhaus, das mit seinem rückwärtigen Teil an die Stadtmauer grenzte, ist die Trauf- und Giebelseite noch erhalten. Bemerkenswert sind die geschosshohen, weit geschwungenen Pfostenstreben, die seine Datierung ins 17. Jh. begründen. Wegen seiner Bedeutung für die Historie des hessischen Fachwerks ist es Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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