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Das kleine eingeschossige, giebelständige Fachwerkhaus in enger Hölzerstellung ist charakteristisch für die Kleinbauernhöfe um 1800, die sich nördlich der Altstadt in zwei parallelen Straßen in regelmäßiger Hofstruktur angesiedelt haben. Wegen seiner bautypologischen Bedeutung für die Erforschung der ländlichen Wohn- und Arbeitsformen ist es aus sozialgeschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |