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Am Ortsrand an der Ausfahrtsstraße nach Hahn wurde 1906 das kleine Wasserwerk errichtet. Neben seiner Bedeutung für die Geschichte der Wasserwirtschaft sind künstlerische Gründe für seine Erhaltung maßgebend. In einfachen Jugendstilformen wurde der Bau mit Lisenen gegliedert, der Giebel des Eingangsvorbaus gestaltet und die Haustür sowie die Fenster gearbeitet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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