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An der Einmündung der Gasse An der Stadtmauer liegt das zweigeschossige Bürgerhaus mit einem Fachwerkobergeschoss des ausgehenden 16. Jhs. über massivem EG mit Sandsteingewänden. Neben dem anschließenden Hoftor Hauswappen mit den Buchstaben J J D 1591 (Eigentümer: Stadtschreiber Döll). Baukünstlerische (qualitätvolles Zierfachwerk), städtebauliche und geschichtliche Gründe sprechen für die Erhaltung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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