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Der zweigeschossige traufständige, massive Bau erinnert in seinen Resten an den kleinen Winold-Hof. Der vollständig umgestaltete Massivbau mit starken Mauern, im OG eine Wappentafel mit zwei Vollwappen: links Mosbach von Lindenfels, rechts Winold von Rosenbach, dazwischen die Jahreszahl 1633. Aus geschichtlichen Gründen ist dieser Teil als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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