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Gemarkung Bockenheim
Halle von 1899 mit basilikalem Ouerschnitt. Innerhalb eines Backsteinbaus beachtliche Bogenbinderkonstruktion aus Holz (Rekurs auf eine durch F. Gilly um 1800 in Deutschland bekannt gewordene Entwicklung P. Delormes aus der Mitte des 16. Jh.). Konstruktionsprinzip als Beginn des Ingenieurholzbaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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