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Der langgestreckte traufständige, zweigeschossige Bau zeigt ein regelmäßiges Fachwerk des 19. Jhs. mit enger Hölzerstellung und Streben in den Brüstungsfeldern. An der Seite großes hölzernes Hoftor mit Korbbogen. Wegen seiner straßenräumlichen Dominanz ist das Gebäude aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |