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Am Ortseingang wurde 1906 der voluminöse zweigeschossige Bau als repräsentatives Pfarrhaus erbaut. Der Bruchsteinbau mit Sandsteingewänden wird zur Straße durch einen hölzernen Wintergarten im OG mit schönen neobarocken Schnitzereien in den Brüstungsfeldern verziert. Auch die Haustür weist ornamentale Schnitzereien auf. Wegen seiner ortsgeschichtlichen und in den Details baukünstlerischen Qualität ist es als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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