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In den Hang des Kirchhügels gebaut, liegt in der Straßenkrümmung das eingeschossige traufständige Haus auf hohem Sockelgeschoss mit beidseitigem Krüppelwalm. Unter der Verschalung verbirgt sich ein Fachwerkgefüge des 18. Jhs. mit spielerisch verwendeten geschweiften Gegenstreben. Als ehemaliges Rathaus besitzt es ortsgeschichtlichen Denkmalwert; seine Lage ist städtebaulich von Bedeutung; baukünstlerisch wertvoll ist das Fachwerkgefüge einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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