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Das zweigeschossige, breitgelagerte, traufständige Fachwerkhaus hat nicht nur als unverzichtbarer Bestandteil des geschlossenen Straßenzuges städtebauliche Bedeutung, sondern zeigt auch baukünstlerische Elemente im ungestörten Fachwerkgefüge des Obergeschosses. Zweiläufige Sandsteintreppe mit Schmiedeeisengeländer noch erhalten. Im profilierten Türgewände datiert 1774.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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