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Das zweigeschossige Bauernhaus in Ecklage zeigt an der Traufseite ein gutes Zierfachwerk der Mitte des 18. Jhs., datiert 1764. In den Brüstungsfeldern geschweifte und genaste Streben sowie stehende Hölzer mit Inschriften. Mannformen an Bund- und Eckpfosten, profilierte Balkenzone. Als Zeugnis örtlicher Handwerkskunst ist es aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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