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Aus der Zeit um 1800 stammt das zweigeschossige traufständige Bauernhaus mit beidseitigem Halbwalm. In drei Zonen klar gegliedert, zeigt es ein ungestörtes Fachwerkgefüge mit stehenden und schrägen Hölzern in den Brüstungsfeldern. Eine zweiläufige Treppe führt zur Eingangstür. Durch seine Lage am Ortseingang kommt ihm straßenräumliche Bedeutung zu. Es ist aus städtebaulichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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