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Als räumlicher Abschluss des kleinen dreieckigen Platzes, der durch die Einmündung der Groß-Bieberauer Straße entstand, kommt dem langgestreckten zweigeschossigen Bauernhaus mit Torbau eine erhebliche städtebauliche Bedeutung zu. Der regelmäßige Fachwerkverband mit den parallelen Kopfstreben im OG liegt über einem massiven EG mit Eckquaderung und Fenstergewänden mit Stichbogen (Anfang 19. Jh.).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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