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Die Baugeschichte der kleinen einschiffigen Dorfkirche beginnt im 13. Jh. Grabungen ergaben, dass in dieser Zeit ein Langhaus als querliegendes Rechteck existierte, an das sich in gleicher Breite ein dreijochiger Chorraum anschloss. Von diesem Raum sind 2 Rundsäulen sowie der Rest einer Wandsäule noch vorhanden. An den Vorraum schloss sich der quadratische Chor, wie er zu dieser Zeit üblich war, an. Später erhielt der Chor gotische Fenster, das nördliche Joch wurde zu einer Sakristei umgewandelt. In spätgotischer Zeit (2. H. 15. Jh.) wurde das Langhaus auf beiden Seiten verschmälert und nach Westen verlängert. Es erhielt gotische Fenster- und Türöffnungen. Das südliche Joch der Chorvorhalle verschwand. Der Chor wurde durch die 3/8-Nische verlängert und insgesamt eingewölbt. Über dem nördlichen Joch wurde ein zweigeschossiger Turm errichtet, dessen 3. Geschoss 1883 erneuert und mit einem hohen achtseitigen eingezogenen Helm versehen wurde. Das mit vierteiligem Kreuzrippengewölbe versehene Turmuntergeschoss öffnet sich sowohl nach dem Chor als auch nach dem Langhaus. Es ist das letzte erhaltene Joch der ehemals dreijochigen Vorhalle. Aus romanischer Zeit ist neben den beiden Rundsäulen als Einzelstück der Rest eines niedrig gehaltenen Portals vorhanden, der in die Stützmauer des Kirchhofes eingemauert ist. Die Spitzbogenfenster je 2 an den Langseiten, 5 am Chor) sind zweigeteilt und mit spätgotischem Maßwerk versehen: Fischblasen, Herzformen oder Kreise. Tiefgekehlte Türgewände mit einem bzw. zwei Rundstäben und Birnstab. Innen ist das Langhaus flach gedeckt, der Chor mit schlichtem Kreuzrippengewölbe versehen. Die Konsolen der Rippen in der Nische sind als Masken gearbeitet. An der West- und Nordseite Holzemporen. Zur Ausstattung gehören neben der einfachen Kanzel drei Grabmäler im Turmuntergeschoss aus dem 15. Jh. mit flach gearbeiteten Reliefs, drei Sakramentsnischen und ein Taufstein. Wegen ihrer geschichtlichen und in den Details baukünstlerischen Bedeutung ist die Kirche mit ihrer Ausstattung als Kulturdenkmal anzusehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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