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In exponierter Ecklage steht das zweigeschossige Fachwerkhaus mit hohem gebrochenen Dach und Krüppelwalm. Über der gut geschnitzten Haustür im Brüstungsfeld eine Inschrift mit zopfiger Umrahmung (dat. 1804). Städtebauliche und baukünstlerische Qualität machen das Haus zum Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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