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Innerhalb des ehemals geschlossenen Haufendorfes sind noch einige Bereiche erhalten, die aufgrund ihrer Bau- und Parzellenstruktur und der hier befindlichen historischen Bausubstanz als Gesamtanlagen zu schützen sind. Am nördlichen Rand des historischen Ortskernes um die Kirche sind in der Erbacher Straße, der Kirchgasse und der Löwengasse unregelmäßig aneinandergereihte geschlossene Hofreiten unterschiedlicher Größe und Bauzeit (16. bis 19. Jh.) zu finden. In den parallel verlaufenden Gassen (Hintergasse u. Neugasse) befinden sich kleine regelmäßige Hofreiten mit giebelständigen zweigeschossigen Bauernhäusern der Zeit um 1800. In allen genannten Bereichen ist durch unterschiedliche Anordnung der vorwiegend zweigeschossigen Bauten eine lebendige Dachlandschaft mit überwiegend roter Ziegeleindeckung zu finden. Siedlungs- und ortsgeschichtliche Gründe sprechen für die Erhaltung dieser Bereiche.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |