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Zweigeschossiges Bauernhaus in Ecklage mit ungestörtem Fachwerkgefüge des ausgehenden 18. Jhs. und originaler Fensterteilung. Als Verzierung an der Traufe ein aufgesetzter Würfelfries, der etwas in die Giebelseite umgeklappt ist, angebracht. Wegen seiner dominierenden Lage im Straßenraum ist das Haus aus städtebaulichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |