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Gegenüber der Einmündung der Alten Bahnhofstraße liegt das zweigeschossige traufständige Wohnhaus mit Mansarddach, massivem Erdgeschoss und konstruktivem Fachwerkgefüge aus dem 18. Jh. Erbaut von Pfarrer und Ortschronist Jakob Heinrich Adam Stockhausen (1732-1795). Über dem Eingang Rocaille-Tafel mit Datierung 1766. Städtebauliche Gründe sprechen für seine Erhaltung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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