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Anstelle des 1532 erwähnten Engelhofes ist in exponierter Lage am Ortseingang im ausgehenden 18. Jh. ein voluminöser zweigeschossiger Bau mit Mansarddach entstanden. Neben seiner städtebaulichen besitzt er ortsgeschichtliche Bedeutung: hier lebte von 1833-74 Hofrat Georg Wilhelm Justin Wagner.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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