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An der Stelle eines Vorgängerbaus aus dem 13. Jh. wurde 1848-51 ein massiver Neubau als rechteckiger Saalbau mit vorgesetztem, schlanken Frontturm an der Ostseite und dortiger repräsentativer Freitreppe errichtet. Sein zunächst klassizistisch wirkendes Äußeres wurde mit romanischen Architekturformen (Ostportal und Klangarkadenuhr) versehen, wodurch der Bau zu einem guten Beispiel für den Übergang vom Klassizismus zum Historismus wurde. Im Inneren wird durch die dreiseitigen Emporen, deren Stützen bis an die Decke durchgeführt werden, und die überhöhte Decke des verbleibenden Mittelraumes der Eindruck einer Dreischiffigkeit vermittelt. Der nach Westen orientierte Kanzelaltar und der dreiteilige Orgelprospekt sind in historistischen Formen gestaltet. Am Taufbecken, das in Kelchform auf sechseckigem Fuß aus Sandstein gehauen ist, tauchen die gleichen historistischen Pflanzenornamente auf wie am Portal. Die Kirche ist mit ihrer Ausstattung aus geschichtlichen und baukünstlerischen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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