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In fast völlig unverändertem Zustand ist das zweigeschossige giebelständige Fachwerkhaus mit Krüppelwalm aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. erhalten. Im Türsturz Inschrift mit Datierung 1827. Sein Gefüge ist verziert durch Streben in den Brüstungsfeldern und profilierte Balkenzone. Die Haustür über einläufiger Sandsteintreppe wird von abgewalmtem Vordach geschützt und ist original. Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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