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Hofreite mit traufständigem zweigeschossigem Wohnhaus aus dem 18. Jh., Fassade zum Teil holzverschindelt. Im OG über der Toreinfahrt Fachwerkgefüge und Krüppelwalme. Anschließend langgestreckte Stall- und Nebengebäude, 19. Jh. Wegen der Lage im Straßenraum aus städtebaulichen Gründen, die Hofreite aus baugeschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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