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Kleines zweigeschossiges Fachwerkhauses in Ecklage aus der Mitte des 18. Jhs., genutzt um 1784 als Schulgebäude, darüber hinaus Geburtshaus des Hofrates Steiner. Das lange Zeit verputzte Fachwerk nun freigelegt, die Erdgeschosszone für einen parallel zur Straße verlaufenden, seitlich offenen Durchgang nach hinten versetzt; das Dach um je 3 Schleppgauben pro Seite ergänzt. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Grenzstein | |
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