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Aus dem frühen 19. Jh. stammt das zweigeschossige, traufständige Fachwerkhaus mit beidseitigem Krüppelwalm. Das Gefüge zeigt für die Zeit ungewöhnliche, geschosshohe geschwungene Streben. Als Verzierung profilierte Konsolen, an der Traufe mit Würfelfries. Wegen seiner dominierenden Lage im Straßenzug ist es aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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