Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das voluminöse traufständige, zweigeschossige massive Haus mit Walmdach und quadratischem Dachreiter besitzt als ehemaliges Rathaus ortsgeschichtlichen Denkmalwert. In klassizistischer Form mit Brüstungsgesims, Fenstergewänden und zentralem Balkon auf geschwungenen Konsolen wurde es zu Beginn des 19. Jhs. erbaut.
Im Hof wurde in historistischen Formen 1903 ein winkelförmiges zweigeschossiges Gebäude als Bürgermeisteramt errichtet. Seltsam geschwungener Giebel mit grob behauener Eckquaderung, rundbogige Tür in segmentbogigem Portal mit Datierung. Für die Erhaltung dieses Gebäudes sprechen ortsgeschichtliche Gründe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |