Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Existenz eines Guts in Gundernhausen lässt sich bereits für 1318 belegen. Das Lehngut der Darmstädter Landgrafen wurde als Dank für besondere Verdienste dem sogenannten Lehnsempfänger und dessen Nachkommen übertragen. Seit 1671 war das Gut in der Hand der Familie Schrautenbach, die jedoch Konkurs gingen. Seit 1758 an Oberjägermeister Karl Wilhelm von Nimptsch übertragen, ging es 1827 an den Staatsminister und Ministerpräsidenten Carl von Grolman. Zum Gut gehörten verschiedene Gebäude, Gärten und ein neu angelegter Park. Überdies Wiesen und Äcker in den umliegenden Dörfern, eine Ziegelhütte in Groß-Zimmern, der frühere Steinbruch am Stetteritz und der heutige Kerbplatz, damals ein eingezäunter Garten. Mit dem Ausbau des Lehngutes durch die Familie von Grolman entwickelten sich die Handwerksbetriebe im Ort. Als 1849 in Deutschland der Lehnsverband aufgehoben wurde, kauften die von Grolmans 1852 das Gut. Sie brachten es bis 1870 zur Blüte. Der nach dem deutsch-französischen Krieg eingesetzte Verwalter vernachlässigte das Gut, nach dem Tod des letzten Grolmans wurde es 1898 von den Erben verkauft, Gebäude und Park verfielen. 1950 wurde das Hofgut von der Gemeinde erworben. Von der ehemaligen großen rechteckigen Gutsanlage ist das zweigeschossige breitgelagerte massive Wohnhaus (Herrenhaus) noch erhalten. Die durch 7 Fensterachsen gegliederte Fassade (Fenstergewände schlicht gekehlt) besitzt im EG noch das Portal des ehemaligen Eingangs in der Mittelachse: profilierte Umrahmung mit Segmentgiebelansätzen auf ornamentierten Konsolen. Im Giebel zwei leere Wappenschilde. Daneben steht in fast gleichen Proportionen ein ehemaliges Wirtschaftsgebäude des Hofgutes mit massivem EG, Treppengiebeln und Fachwerkobergeschoss. Heute Wohnhaus, wurde es erst 1857 erbaut. Die Anlage besitzt neben ihrem geschichtlichen Wert in den Baudetails auch baukünstlerischen Denkmalwert und ist gemeinsam mit der sich entlang der Rathausstraße bis zur Hauptstraße erstreckenden Grünanlage geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |