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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Innenstadt
  • Römerberg 9
Flur: 4
Flurstück: 2/37

Teil der Gesamtanlage:

Neukonzeption des kriegszerstörten Areals ab 1954: locker angeordneter Komplex aus Verwaltungs- und Wohngebäuden und platzartigen Anlagen mit Einbindung der überkommenen Baudenkmäler. Als prägende Dominante die Rathauserweiterung (Alte Mainzer Gasse 4), nach den Plänen von Ferdinand Wagner, der auch bei der Erstellung des Neugestaltungs- und Fluchtlinienplans für diesen Bereich mitgewirkt hate. L-förmiger, fünfgeschossiger und flachgedeckter Stahlbetonskelettbau, der im Noden über einen zweigeschossigen Brückenbau an das alte Rathaus anbindet. Die umliegenden Freiflächen, die durch Durchfahrten und -gänge befahren und von Fußgängern beschritten werden können, gewähren den freien Blick auf die individuell gestalteten Fassaden des Gebäudes. In der Fried-Lübbecke-Anlage befindet sich der als Einzelkulturdenkmal eingetragene Schöppenbrunnen aus dem Jahr 1776. Weiteres prägendes Element der Gesamtanlage ist das evangelische Gemeindehaus (Römerberg 9/Alte Mainzer Gasse 2), das 1955 ebenfalls nach einem Entwurf Wagners errichtet wurde. Es unterbricht als Straßenüberbauung mit Durchfahrt den freien Übergang zwischen Römerberg und Alte Mainzer Gasse und trennt damit optisch die kleinmaßstäbliche Bebauung des Römerbergs von dem größer dimensionierten Raum südlich der Rathauserweiterung.

Am westlichen Ende des Platzes dient das über die Straßenfluchtlinie vorgeschobene Wohnhaus Alte Mainzer Gasse 15 als entsprechender räumlicher Abschluss. Geschlossene Bebauung am Mainkai nach historischem Vorbild.

Die Gesamtanlage steht für eine Städteplanung der 50er Jahre, die Auflockerung und Entflechtung mit vertrauten Motiven der historischen Stadtkernbebauung wie Torfahrten, Durchgängen und Höfen verband. Die Bebauung selbst ist nüchern-rational, wird im Einzelfall aber durch akzentuierende Elemente wie Fenstererker belebt.


Als Bestandteil einer Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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